Monat: April 2020

Erfolgreiche Zwischenbilanz für filmstream.ch

filmstream.ch, das Streaming-Angebot von Zentralschweizer Filmschaffenden kommt gut an. Film Zentralschweiz zieht nach 30 Tagen eine positive Zwischenbilanz für das kurzfristig aufgezogene Online-Filmangebot. Noch bis zum 30. Mai können die Filme gratis gestreamt werden.

Das Angebot, das vom Filmbüro sehr rasch für die Corona-bedingte Quarantänezeit aufgeschaltet wurde, hat ein Bedürfnis vieler Zuhausegebliebener erfüllt. Seit dem Start von filmstream.ch am 1. April bis gestern 29. April konnten rund 28’000 Zugriffe verzeichnet werden. Die meisten Zuschauer*innen kommen aus der Zentralschweiz (35%). Das Angebot wurde aber auch von Filmfreunden aus allen Landesteilen rege genutzt. So kamen 20% des Online-Publikums aus dem Kanton Zürich und 15% aus der Romandie.

Bis zum 30. Mai steht das Angebot noch gratis zur Verfügung. Im Moment sind alle 36 Filme online und unkompliziert mit einem Klick zu sehen. Jeder Film ist insgesamt 30 Tage frei verfügbar. Das breite Angebot umfasst preisgekrönte Kurz-, Dokumentar- und Spielfilme. Mit dabei sind sowohl Klassiker, als auch neuere Filme, welche teilweise zum ersten Mal online angeboten werden. Wer die Filmschaffenden unterstützen möchte, hat die Möglichkeit einen selbstgewählten Betrag zu spenden.

Seit dem 1. April ist jeden Tag ein anderer Zentralschweizer Film auf filmstream.ch veröffentlicht worden. Dank der unkomplizierten Zusammenarbeit mit der «Luzerner Zeitung», «041 – Das Kulturmagazin» und dem Newsletter «Ronorp» welche das Angebot auf ihren Online- und Printkanälen geteilt hat, sind die Filme an ein breites Publikum gelangt.

Nach dem 30. Mai wird dieser Online-Service weitergeführt. Film Zentralschweiz prüft zurzeit verschiedene Möglichkeiten, wie das Angebot an regionalen Filmen weiter online zugänglich gemacht werden kann. Es soll eine Ergänzung zu bestehenden Video-on-Demand-Plattformen sein.

Zentralschweizer Filme am Visions du réel

Drei Filme von Zentralschweizern sind in der offiziellen Auswahl des Dokumentarfilmfestivals Visions du réel, Nyon. (17.4.-2.5.2020)
Thomas Imbachs «Nemesis» läuft im internationalen Wettbewerb.  «Kühe auf dem Dach», der neue Film von Aldo Gugolz, sowie «Rara avis» von Mirjam Landolt sind für den Schweizer Wettbewerb ausgewählt worden.

Da das ganze Festival dieses Jahr online stattfindet, gibt es auch die einmalige Gelegenheit in einem kurzen Zeitfenster die Filme gratis von zu Hause aus zu streamen.

«Kühe auf dem Dach» ist von den Macher*innen von «Rue de Blamage» und diesmal eine Co-Produktion zwischen revolumenfilm, Luzern und der Tessiner Produktionsfirma Rough Cat. Es ist das Porträt einer ganz besonderen Alp und seiner Bewohner im Tessin.
Die Weltpremiere ist am Donnerstag, 23. April, 17 Uhr. Der Film kann danach während 24 Stunden online gratis gesehen werden.
Linkhttps://online.visionsdureel.ch/film/cows-on-the-roof/

«Rara avis» von Mirjam Landolt hat seine Weltpremiere am 27. april, 17 Uhr und ist danach 24 Stunden online zu streamen
Link: https://online.visionsdureel.ch/film/rara-avis/

«Nemesis» der neue Kinofilm von Thomas Imbach steht zwischen 25. April und 2. Mai online zur Verfügung, allerdings nur für 500 Personen, die sich als erste einloggen. Linkhttps://online.visionsdureel.ch/film/nemesis/

Erwerbsausfallentschädigung für Filmschaffende während der Corona-Krise

Hier sind die wichtigsten Informationen gebündelt, was für Filmschaffende aus der Zentralschweiz wichtig ist zu wissen, wo die Formulare sind, und wer wofür zuständig ist.

Selbständige

Alle nötigen Formulare sind seit dem 6. April online. Die Entschädigung für selbständig erwerbende Kulturschaffende ist subsidiär organisiert. Das bedeutet, dass Entschädigungen in folgender Reihenfolge beantragt werden müssen:

  • Bei der angemeldeten AusgleichskasseErwerbsausfall anmelden, rückwirkend ab 1. März. Die Entschädigung beträgt 80% des für 2019 gemeldeten AHV Lohnes, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Auf demselben Formular ggf. zusätzlich auch Erwerbsausfall auf Grund von Kinderbetreuung (hierfür gibt’s für Selbständige höchstens 30 Taggelder) oder Quarantäne (für Selbständige max. 10 Taggelder) anmelden.
  • Kanton Luzern
  • Kt LU: Hotline für Entschädigung bei Erwerbsausfällen: 041 375 05 20
  • Kanton Obwalden
  • Kanton Nidwalden
  • Kanton Schwyz
  • Kanton Uri
  • Kanton Zug
  • Falls die wegfallenden Einkünfte mit Punkt 1 nicht gedeckt sind, über suissecultureGesuch um Soforthilfe für Kulturschaffende(Art. 4-7 der Verordnung, nicht rückzahlbare Nothilfe) einreichen. Eingaben können nun eingereicht werden: https://suisseculture.ch/index.php?id=207 (seit 6. April)
  • Eingabeschluss: 21. Mai 2020
  • Falls zB eine Auftragsarbeit oder ein bereits geplanter Filmstart abgesagt oder verschoben wurde aufgrund der Veranstaltungsverbote des Bundes oder anderen staatlichen Massnahmen (z.B. verordnete Quarantäne) und wegfallende Einnahmen mit Punkt 1 und 2 noch nicht gedeckt sind, kann der fehlende Differenzbetrag (bzw. höchstens 80% davon) per Gesuch um Ausfallsentschädigung für Kulturschaffendebeantragt werden. Die Absage oder Aufschiebung muss belegbar sein (Verträge, schriftliche Bestätigungen).
  • Erfasst in der Sparte Film sind die Herstellung von Filmen und deren Vermittlung, Filmtechnik, Filmverleih und -vertrieb sowie der Betrieb von Kinos; nicht erfasst sind der Handel mit bespielten Ton- und Bildträgern oder Videotheken.
  • Diese Ausfallentschädigung läuft über die Kantone.
  • Ausfallentschädigung für Kulturschaffende, Kanton Luzern

Eingabeschluss ist der 20. Mai 2020


Freischaffende

Falls man ausschliesslich freischaffend ist, empfiehlt der SSFV: Alle unselbständigen in der Filmbranche tätigen Personen (Freischaffende mit befristeten Arbeitsverträgen) melden sich möglichst umgehend beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV ihres Wohnorts an und klären die Bezugsberechtigung ab. Die Arbeitsvermittlungszentren haben im Moment alle geschlossen, nehmen Anmeldungen jedoch telefonisch entgegen.

Die Arbeitslosenversicherung ALV verzichtet auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen. Die versicherte Person muss den Nachweis von Arbeitsbemühungen spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 einreichen. Als Kontrollperiode gilt die ganze Gültigkeitsdauer dieser Verordnung.

⟶ Infos dazu gibt es in der Medienmitteilung des Bundesrats vom 25.3.2020.

 

Falls man selbständig ist und ab und zu freischaffend arbeitet,dann empfehlen wir, analog zu den selbständig Erwerbenden vorzugehen, siehe oben.


Kulturunternehmen

Für Kulturunternehmen wie Vereine oder GmbHs gelten die Regeln analog zu den selbständigen Kulturschaffenden, wobei die Soforthilfe kein zwingender Bestandteil ist:

  • Gewinnorientierte und nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen können bei der angemeldeten AusgleichskasseKurzarbeitanmelden für Angestellte und Betriebsinhaber*innen.
  • Kanton Luzern Hotline zur Kurzarbeitsentschädigung: 041 228 61 00
  • Nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen können rückzahlbare zinslose Darlehenzur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten.Soforthilfefür Kulturunternehmen müssen beim Kantonbeantragt werden.
  • Soforthilfe für Kulturunternehmen, Kanton Luzern
  • Falls weitere Einkünfte durch abgesagte oder verschobene Veranstaltungen oder Projekt aufgrund der Veranstaltungsverbote des Bundes oder anderen staatlichen Massnahmen (z.B. verordnete Quarantäne) durch Punkt 1 und 2 noch nicht gedeckt sind, kann der fehlende Differenzbetrag über die Ausfallentschädigung für Kulturunternehmenbeantragt werden. Es werden davon max. 80% ersetzt. Die Absage oder Aufschiebung muss belegbar sein (Verträge, schriftliche Bestätigungen).
  • Erfasst in der Sparte Film sind die Herstellung von Filmen und deren Vermittlung, Filmtechnik, Filmverleih und -vertrieb sowie der Betrieb von Kinos; nicht erfasst sind der Handel mit bespielten Ton- und Bildträgern oder Videotheken.
  • Diese Ausfallentschädigung läuft über die Kantone.

Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen, Kanton Luzern


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