Lockdown-Lockerung: Veranstaltungen bis 300 Personen wieder erlaubt

Ab 6. Juni sind Veranstaltungen mit 300 Personen wieder erlaubt. Das gilt auch für Kinos und Openair-Veranstaltungen. Schutzkonzepte sind Bedingung für alle Einrichtungen und Veranstaltungen.  Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum wird zum 30. Mai gelockert: Neu sind Zusammenkünfte von bis zu 30 statt wie bislang 5 Personen erlaubt.

Der Bundesrat hat am 27. Mai diese Lockerungsmassnahmen bestimmt.
Hier gehts zur Medienmitteilung des Bundesrats

Was genau erlaubt ist und unter welchen Bedingungen ist hier im Detail notiert:
FAQ zu den Lockerungsschritten

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