Ab 6. Juni sind Veranstaltungen mit 300 Personen wieder erlaubt. Das gilt auch für Kinos und Openair-Veranstaltungen. Schutzkonzepte sind Bedingung für alle Einrichtungen und Veranstaltungen. Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum wird zum 30. Mai gelockert: Neu sind Zusammenkünfte von bis zu 30 statt wie bislang 5 Personen erlaubt.
Der Bundesrat hat am 27. Mai diese Lockerungsmassnahmen bestimmt.
Hier gehts zur Medienmitteilung des Bundesrats
Was genau erlaubt ist und unter welchen Bedingungen ist hier im Detail notiert:
FAQ zu den Lockerungsschritten