Der Bundesrat hat am Freitag, 20. März Notfallmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus im Kultursektor beschlossen. Er stellt für die nächsten 2 Monate 280 Mio Franken für Kulturschaffende zur Verfügung.
Die Verordnung enthält drei Massnahmen:
– Soforthilfe für Kulturunternehmen und Kulturschaffende
(Abwicklung für Kulturunternehmen über die Kantone, für Kulturschaffende über Suisseculture)
– Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende
(Abwicklung über die Kantone, der Bund trägt die Hälfte der Kosten, welche die Kantone zusprechen)
– Unterstützung von Laien-Vereinen im Bereich Musik und Theater
Film Zentralschweiz ist in Kontakt mit den Verbänden und Interessenvertretern auf nationaler und kantonaler Ebene und informiert laufend, wie Filmschaffende ihre Entschädigungen geltend machen können.
Auf www.suisseculturesociale.ch werden demnächst alle Informationen zu finden sein zur Soforthilfe. Suisseculture erarbeitet zur Zeit die Kriterien und Modalitäten.
Interview mit Pro Helvetia Direktor Philipp Bischoff (Mitglied der Konzeptgruppe). Er erklärt wie das Hilfspaket zustande kam, im Tages-Anzeiger.
Alle Informationen des BAK zum heutigen Beschluss sind hier.