Kleines Aufatmen: Der Corona-Erwerbsersatz für Selbständige wird bis zum 16. September verlängert. Bisher ist der Anspruch am 1. Juni erloschen. Neu können die in ihrer eigenen Firma angestellten Personen, die sich in einer Härtefallsituation befinden, ebenfalls Corona-Erwerbsersatz beanspruchen.
Alle Details in der Medienmitteilung des Bundesrats vom 1. Juli.