Der Bundesrat hat die Unterstützung für den Kulturbereich verstärkt und die Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung verabschiedet. Die Kulturschaffenden erhalten rückwirkend Ausfallentschädigungen ab dem 1. November 2020. Diese Unterstützung wird neu auch auf die Freischaffenden ausgedehnt. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Nothilfe via suisseculturesociale werden ebenfalls gelockert. Die Änderung der Covid-19-Kulturverordnung tritt ab heute 1. April 2021 in Kraft.
Hier gehts zur Medienmitteilung des Bundesrates.