Verlängerung der Covid-19-Unterstützungsmassnahmen bis 20. September

Der Bundesrat hat die Laufzeit der finanziellen Hilfe für den Kultursektor um vier Monate bis zum 20. September verlängert. Konkret heisst das: alle ausgefallenen Aufträge für Filmschaffende, welche in die Zeitspanne 28. Februar bis 20. September fallen, können entschädigt werden.
Die Reihenfolge der Anträge bleibt gleich. Zuerst sollte die Erwerbsausfallentschädigung oder Kurzarbeit bei der kantonalen Ausgleichskasse beantragt werden, dies mit dem Hinweis auf das Veranstaltungsverbot. Danach kann ein Gesuch für Ausfallentschädigung bei der kantonalen Kulturförderung gemacht werden.

Hier die Liste der Zentralschweizer Anlaufstellen für Ausfallentschädigung (Kantonale Kulturförderungen):

Luzern (LU)
Bildungs- und Kulturdepartement
https://kulturfoerderung.lu.ch/
·       für Kulturschaffende mit Wohnsitz im Kanton LU:
Gesuchsformular

·       für Kulturunternehmen mit Sitz des Unternehmens im Kanton LU:
Gesuchsformular
Merkblatt

Telefon: 041 228 52 06

Nidwalden (NW)
Amt für Kultur
https://www.nw.ch/kulturfoerd/1110
Für Kulturschaffende mit Wohnsitz im Kanton NW:
Gesuchsformular
Beiblatt

für Kulturunternehmen mit Sitz des Unternehmens im Kanton NW:
Gesuchsformular
Beiblatt

Obwalden (OW)
Amt für Kultur und Sport Obwalden
https://www.ow.ch/de/aktuelles/aktuellesinformationen/amtsmitteilungen/?action=showinfo&info_id=64708
für Kulturschaffenden mit Wohnsitz in Kanton OW:
Merkblatt
Gesuchsformular
Beiblatt

für Kulturunternehmen mit Sitz des Unternehmens im Kanton OW:
Merkblatt
Gesuchsformular
Beiblatt

Uri (UR)
Amt für Kultur und Sport
https://www.ur.ch/themen/2944
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter covid-kultur@ur.ch zur Verfügung.
für Kulturschaffende mit Wohnsitz im Kanton UR:
Merkblatt
Gesuchsformular
Portal zum Upload des Gesuchs

für Kulturunternehmen mit Sitz des Unternehmens im Kanton UR:
Merkblatt
Gesuchsformular
Portal zum Upload des Gesuchs

Schwyz (SZ)
Amt für Kultur
https://www.sz.ch/staatskanzlei-departemente/bildungsdepartement/amt-fuer-kultur/kulturfoerderung/kulturkommission.html/72-416-387-380-2480-2568-2557

für Kulturschaffende mit Wohnsitz im Kanton SZ:
Merkblatt
Gesuchsformular
Beiblatt

für Kulturunternehmen mit Sitz des Unternehmens im Kanton SZ:
Merkblatt
Gesuchsformular
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Zug (ZG)
Amt für Kultur
https://www.zg.ch/behoerden/direktion-fur-bildung-und-kultur/amt-fur-kultur/informationen-coronavirus
Gesuche können eingereicht werdenfür Kulturschaffende mit Wohnsitz im Kanton ZG:
Merkblatt
Gesuchsformular
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für Kulturunternehmen mit Sitz des Unternehmens in Kanton ZG:
Merkblatt
Gesuchsformular
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